Barckhaus Blog - 01.12.2024
BARCKHAUS UPDATE Bankrecht Dezember 2024
FROHE BOTSCHAFT ….
BaFin konkretisiert die Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes
Am 26. November 2024 veröffentlichte die BaFin eine sog. „Aufsichtsmitteilung“, in der proportionale Gestaltungsspielräume für kleine und nicht komplexe Institute (Small and Non-Complex Institutions – SNCIs) sowie für sehr kleine Institute erläutert und Erleichterungen bei der Anwendung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) dargestellt werden
https://www.bafin.de/DE/Startseite/startseite_node.html. Diese Erleichterungen betreffen die genannten Institute in folgenden
Bereichen:
- Risikoinventur und Behandlung unwesentlicher Risiken (AT 2.2 und AT 4.1 MaRisk)
- Einfachere Methoden bei der Berechnung der Risikotragfähigkeit (AT 4.1 MaRisk)
- Stresstests (AT 4.3.3 MaRisk)
- Vereinbarkeiten im Beauftragtenwesen, insbesondere nach AT 4 und AT 9 MaRisk
- Entlastung bei Auslagerungsmanagement und Dienstleistersteuerung (AT 9 MaRisk)
- Erleichterungen im nicht-risikorelevanten Kreditgeschäft (BTO 1.2.1 Tz. 1 MaRisk)
- Verzicht auf das jährliche Marktschwankungskonzept zur
- Überwachung der Immobilienpreisentwicklung (BTO 1.2.2 MaRisk)
- Berichtswesen: Inhalt und Turnus der Berichte (BT 3.2 MaRisk)
- Kein gesonderter Bericht zu Sanierungsplanindikatoren erforderlich
Die BaFin stellt dabei auf die Definition der kleinen und nicht komplexen Institute (SNCI) nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 145 CRR ab. Sehr kleine Institute sind als solche definiert, die eine Bilanzsumme von weniger als 1 Mrd Euro aufweisen (siehe RTF-Leitfaden vom 29. Mai 2018 – https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2018/m.
Die BaFin versteht die Aufsichtsmitteilung als einen ersten Schritt, so der Exekutivdirektor der BaFin, Raimund Rösler, in einem Interview https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/202. Man spreche weiter mit den Banken und gehe davon aus, dass es noch mehr Ideen für Vereinfachungen geben wird, die die BaFin dann in ähnlicher Form aufnehmen wird.
Hinweis:
Dieses BARCKHAUS UPDATE Bankrecht beinhaltet keinen Rechtsrat.
Die enthaltenen Informationen sind sorgfältig recherchiert, geben die Rechtsprechung und Rechtsentwicklung jedoch nur auszugsweise wieder und können eine den Besonderheiten des einzelnen Sachverhalts gerecht werdende individuelle Beratung nicht ersetzen.
Wenn Sie Fragen zu diesem Update Bankrecht haben oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Dr. Jochen Eichhorn bei BARCKHAUS.
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